Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 2 O 9519/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,43949
LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 2 O 9519/15 (https://dejure.org/2020,43949)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 05.03.2020 - 2 O 9519/15 (https://dejure.org/2020,43949)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 05. März 2020 - 2 O 9519/15 (https://dejure.org/2020,43949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,43949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EStG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 lit. a, Abs. 2b Nr. 1; EStG aF § 10 Abs. 2a S. 4 aF; VVG § 192; BGB § 242; GG Art. 3 Abs. 1
    Kein Anspruch auf Bescheinigung der auf die Basisleistung entfallenden Beitragsanteile einer privaten Krankheitskostenzusatzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.02.2015 - IV ZR 213/14

    Zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen und Bewertungsreserven

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 2 O 9519/15
    a) Zwar kann sich nach der Rechtsprechung des BGH ein Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers - und einen solchen macht der Kläger hier faktisch geltend - dem Grunde nach aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nach § 242 BGB ausnahmsweise ergeben, wenn der Versicherungsnehmer in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BGH NJW 2013, 3580; BGH NJOZ 2014, 1613; BGH NJW 2015, 2809).

    Auskunft kann zudem nur verlangt werden, wenn und soweit vom Bestehen eines Zahlungsanspruchs (in erster Linie gegen den Versicherer) ausgegangen werden kann, zu dessen Durchsetzung die Auskunft dienen soll (BGH NJW 1995, 589; BGH NJW 2015, 2809; BGH NJW 2016, 708).

  • BGH, 26.06.2014 - VII ZR 247/13

    Entgeltforderung aus der Überlassung von Datenmaterial zu Zwecken der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 2 O 9519/15
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn eine endgültige Beurteilung der Steuerfrage auf erhebliche Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art stößt und damit ernsthaft die Gefahr besteht, dass die Finanzbehörden die Frage abweichend von der Einschätzung der Zivilgerichte beurteilen (BGH, Urteil vom 02.11.2001 - V ZR 224/00 -, juris; BGH, Urteil vom 26.06.2014 - VII ZR 247/13 -, juris, BGH NJW-RR 2014, 1520; BGH Beschluss vom 11.03.2015 - IV ZR 444/13, juris, Rn. 22; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - VIII ZR 179/15 -, juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 2 O 9519/15
    Die offensichtlichen Systemunterschiede der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung sind auch für die gleichheitsrechtliche Würdigung der Behandlung von Krankenversicherungsbeiträgen entscheidend (BVerfG, Beschluss vom 13.02.2008 - 2 BvL 1/06 -, BVerfGE 120, 125, Rn. 89 ff.): Die gesetzliche Krankenversicherung ist wesentlich durch das Solidarprinzip geprägt, d.h. die Finanzierungsvorschriften des SGB V erlegen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherungen Beiträge auf, die nicht allein der Absicherung ihres eigenen Krankheitsrisikos, sondern zugleich dem sozialen Ausgleich und der Umverteilung dienen, sodass einer höheren Beitragszahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung kein äquivalenter Zuwachs an Versorgungsleistungen oder Anwartschaften auf eine Versorgung gegenübersteht.
  • BGH, 26.06.2013 - IV ZR 39/10

    Lebensversicherung: Höhe des Rückkaufswerts bei Unwirksamkeit der Allgemeinen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 2 O 9519/15
    a) Zwar kann sich nach der Rechtsprechung des BGH ein Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers - und einen solchen macht der Kläger hier faktisch geltend - dem Grunde nach aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nach § 242 BGB ausnahmsweise ergeben, wenn der Versicherungsnehmer in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BGH NJW 2013, 3580; BGH NJOZ 2014, 1613; BGH NJW 2015, 2809).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 2 O 9519/15
    Bei den Systemen von gesetzlicher und privater Krankenversicherung handelt es sich jedoch aufgrund gesetzgeberischer - auch vom Bundesverfassungsgericht mehrfach gebilligter (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.06.2009 - 1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08 -, BVerfGE 123, 186-267) - Grundentscheidung um unterschiedliche, dauerhaft voneinander abgegrenzte Versicherungs- bzw. Vorsorgesysteme innerhalb des dualen Krankenversicherungssystems, sodass es bereits an der den Anwendungsbereich des Art. 3 Abs. 1 GG eröffnenden wesentlichen Gleichheit fehlt.
  • BGH, 02.12.2015 - IV ZR 28/15

    Kapitalbildende Lebensversicherung: Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 2 O 9519/15
    Auskunft kann zudem nur verlangt werden, wenn und soweit vom Bestehen eines Zahlungsanspruchs (in erster Linie gegen den Versicherer) ausgegangen werden kann, zu dessen Durchsetzung die Auskunft dienen soll (BGH NJW 1995, 589; BGH NJW 2015, 2809; BGH NJW 2016, 708).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 2 O 9519/15
    Auskunft kann zudem nur verlangt werden, wenn und soweit vom Bestehen eines Zahlungsanspruchs (in erster Linie gegen den Versicherer) ausgegangen werden kann, zu dessen Durchsetzung die Auskunft dienen soll (BGH NJW 1995, 589; BGH NJW 2015, 2809; BGH NJW 2016, 708).
  • BFH, 29.11.2017 - X R 5/17

    Krankenversicherungsbeiträge nur für eine Basisabsicherung abziehbar

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 2 O 9519/15
    Es liegt inzwischen eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vor, wonach in derartigen Fällen lediglich Beiträge gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 lit. a EStG abzugsfähig sind, die an die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet werden, und die nicht als Sonderabgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge auch nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG in Abzug gebracht werden können (BFH, Urteil vom 29. November 2017 - X R 5/17 -, juris).
  • BGH, 02.11.2001 - V ZR 224/00

    Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis; Wirksamkeit

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 2 O 9519/15
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn eine endgültige Beurteilung der Steuerfrage auf erhebliche Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art stößt und damit ernsthaft die Gefahr besteht, dass die Finanzbehörden die Frage abweichend von der Einschätzung der Zivilgerichte beurteilen (BGH, Urteil vom 02.11.2001 - V ZR 224/00 -, juris; BGH, Urteil vom 26.06.2014 - VII ZR 247/13 -, juris, BGH NJW-RR 2014, 1520; BGH Beschluss vom 11.03.2015 - IV ZR 444/13, juris, Rn. 22; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - VIII ZR 179/15 -, juris, Rn. 11).
  • BGH, 07.01.2014 - IV ZR 216/13

    Mindestrückkaufswert bei Unwirksamkeit der in den Allgemeinen Bedingungen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 2 O 9519/15
    a) Zwar kann sich nach der Rechtsprechung des BGH ein Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers - und einen solchen macht der Kläger hier faktisch geltend - dem Grunde nach aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nach § 242 BGB ausnahmsweise ergeben, wenn der Versicherungsnehmer in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BGH NJW 2013, 3580; BGH NJOZ 2014, 1613; BGH NJW 2015, 2809).
  • BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 179/15

    Voraussetzungen eines Anpruchs auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert

  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 1733/18

    Krankenversicherungsbeiträge, Basisabsicherung, Abziehbarkeit

  • BGH, 11.03.2015 - IV ZR 444/13

    Meldung einer Berufsunfähigkeitsversicherung an die Zentrale Zulagenstelle für

  • BGH, 14.01.1980 - II ZR 76/79

    Rechnung: Gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer

  • OLG Nürnberg, 29.07.2020 - 8 U 1096/20

    Private Krankenversicherung: Anspruch auf Bescheinigungen über die steuerlich

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 05.03.2020, Az. 2 O 9519/15, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht